ARA Immobilien GmbH, München (Herzogstr.39, 80803 München). Die Verschmelzung wurde am 24.10.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Chemnitz HRB 12482).
ARA Immobilien GmbH, München (Herzogstr.39, 80803 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2005 mit Nachtrag vom 26.09.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen mit der "ARA Vermögensverwaltung GmbH" mit dem Sitz in Zwickau (Amtsgericht Zwickau HRB 12482) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARA Immobilien GmbH, München (Herzogstr.39, 80803 München). Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2005 hat die Umstellung auf Euro, die Erhöhung des Stammkapitals um 20,812 EUR auf 51.150,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlung) und 11 (Veröffentlichungen) der Satzung beschlossen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist nunmehr der elektronische Bundesanzeiger.