HRB 706088:ARRIBA Venture Consulting GmbH, Baden-Baden, Gewerbepark Cité 4, 76532 Baden-Baden.Neue Geschäftsanschrift: Mühlstr. 16, 76532 Baden-Baden.
ARRIBA Venture Consulting GmbH, Baden-Baden, Im Metzenacker 7, 76532 Baden-Baden.Neue Geschäftsanschrift: Gewerbepark Cité 4, 76532 Baden-Baden.
ARRIBA Venture Consulting GmbH, Baden-Baden, Im Metzenacker 7, 76532 Baden-Baden.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.12.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von England und Wales "Arriba Venture Consulting Ltd.", Birmingham/Großbritannien ( Companies House, Cardiff Nr.. 054367346) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARRIBA Venture Consulting GmbH, Baden-Baden, Im Metzenacker 7, 76532 Baden-Baden.Bekanntmachung gemäß § 122 d UmwG i.V.m § 10 HGB Grenzüberschreitende Verschmelzung der ARRIBA Venture Consulting Ltd., Birmingham/Großbritannien auf die ARRIBA Venture Consulting GmbH, Baden-Baden/BUndesreublik Deutschland. Den Verschmelzungsplan, aufgrund dessen die ARRIBA Venture Consulting Ltd.mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, als übertragende Gesellschaft mit der ARRIBA Venture Consulting GmbH mit dem Sitz in Baden-Baden, Bundesrepublik Deutschland, als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden soll, wurde am 09.11.2009 beim Amtsgericht Mannheim zu HRB 706088 eingereicht. Angaben gemäß § 122 d S. 2 Nr.2-4 UmwG: 2. Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Die Firma der übertragenden Gesellschaft lautet : ARRIBA Venture Consulting Ltd.. Der Sitz der übertragenden Gesellschaft ist Birmingham/Großbritannien. Die übertragende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von England und Wales. .Die Firma der übernehmenden Gesellschaft lautet: ARRIBA Venture Consulting GmbH. Der Sitz der übernehmenden Gesellschaft ist Baden-Baden, Bundesrepublik Deutschland. Die übernehmende Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts. 3. Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind; ARRIBA Venture Consulting Ltd., Companies House, Cardiff, Nr. 05436746; ARRIBA Venture Consulting GmbH, Amtsgericht Mannheim, Deutschland, HRB 706088. 4. Hinweise auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften: Die Vorschrift des § 122j UmwG findet keine Anwendung, da die Arriba Venture Consulting GmbH als übernehmende Gesellschaft dem Deutschen Recht unterliegt. Nach § 122a Abs. 2 UmwG .iVm. § 22 UmwG ist den Gläubigerb der ARRIBA Venture Consulting GmbH, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes ARRIBA Venture Consulting GmbH als übernehmende Gesellschaft bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigem jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheit zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches..Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der ARRIBA Venture Consulfing GmbH unter deren Geschäftsanschrift Im Metzenacker 7, 76532 Baden-Baden geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde hegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung In das Handelsregister der ARRIBA Venture Consultlng GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Hinweise auf die Modalitäten der rechte von Minderheitsgesellschaftern sind nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind.
ARRIBA Venture Consulting GmbH, Baden-Baden, Im Metzenacker 7, 76532 Baden-Baden.Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 145,00 EUR auf 25.145,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.145,00 EUR. Die im Gesellschaftsvertrag enthaltene Ermächtigung des Geschäftsführers, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 12.500,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 12.355,00 EUR.
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