ATZ Autoteile Aktiengesellschaft, Wermelskirchen (Hauptstr. 99, 42929 Wermelskirchen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Köln HRB 56193) am 05.10.2005 wirksam geworden.
ATZ Autoteile Aktiengesellschaft, Wermelskirchen (Hauptstr. 99, 42929 Wermelskirchen). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2005 im Wege des Formwechsels in die ATZ Automotive GmbH mit Sitz in Wermelskirchen (Amtsgericht Köln 42 AR 1605/05) umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ATZ Autoteile Aktiengesellschaft, Wermelskirchen (Hauptstr. 99, 42929 Wermelskirchen). Die Hauptversammlung vom 24.08.2005 hat die Umstellung der Nennbetragsaktien auf Stückaktien beschlossen. Weiterhin hat die Hauptversammlung vom 24.08.2005 die Umstellung des Grundkapitals auf Euro sowei die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von 204.516,75 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. § 5 (Grundkapital) der Satzung wurde entsprechend neu gefasst.