AWO-Betriebsgesellschaft für Senioreneinrichtungen gemeinnützige mbH, Bergheim (Zeißstraße 1, 50126 Bergheim). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AWO Seniorenzentrum im Erftkreis gem. GmbH am 31.8.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AWO-Betriebsgesellschaft für Senioreneinrichtungen gemeinnützige mbH, Bergheim (Zeißstraße 1, 50126 Bergheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom gleichen Tag mit der AWO Seniorenzentrum im Erftkreis gem. GmbH mit Sitz in Bergheim (Amtsgericht Köln, HRB 40632) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AWO-Betriebsgesellschaft für Senioreneinrichtungen gemeinnützige mbH, Bergheim (Zeißstraße 1, 50126 Bergheim). Der Geschäftsführer Wolfgang Schilling hat jetzt die Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.