AXA Bausparkasse Vertriebs- und Service GmbH, Köln (Colonia-Allee 10, 51067 Köln). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AXA Bausparkasse AG am 01.04.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AXA Bausparkasse Vertriebs- und Service GmbH, Köln (Colonia-Allee 10, 51067 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.03.2005 mit der AXA Bausparkasse AG mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 2096) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.