AZ Media Digital GmbH, Köln (Aachener Str. 1051, 50858 Köln). Die Verschmelzung ist im Register (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 73106 B ) der übernehmenden Gesellschaft AZ MEDIA Technology GmbH am 29.07.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
AZ Media Digital GmbH, Köln (Aachener Str. 1051, 50858 Köln). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2005 mit der AZ MEDIA Technology GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 73106) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
AZ Media Digital GmbH, Köln (Aachener Str. 1051, 50858 Köln). Prokura erloschen: Kurth, Thomas.