HRB 5486: "Alutec-Möhl GmbH ", Schalksmühle, Glörstraße 20-22, 58579 Schalksmühle. Nicht mehr Geschäftsführer: Richter, Michael, Balve, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura: Richter, Michael, Balve, * ‒.‒.‒‒.
"Alutec-Möhl GmbH ", Schalksmühle (Glörstraße 20-22, 58579 Schalksmühle). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2006 mit der Gustav Schmale Gießerei GmbH mit Sitz in Schalksmühle (Amtsgericht Iserlohn HRB 4510) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
"Alutec-Möhl GmbH ", Werdohl (Glörstraße 20-22, 58579 Schalksmühle). Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Schalksmühle beschlossen. Schalksmühle.
"Alutec-Möhl GmbH ", Schalksmühle (Glörstraße 20-22, 58579 Schalksmühle). Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 102.000,00 EUR auf 203.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Gustav Schmale Gießerei GmbH, Schalksmühle (Amtsgericht Iserlohn HRB 4510) beschlossen.
"Alutec-Möhl GmbH ", Werdohl (Blumenstraße 6, 58791 Werdohl). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2004 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger vom 18.08.2004 mit der Albert Schiffer Nachf. GmbH mit dem Sitz Werdohl (Amtsgericht Altena HRB 751), Leichtmetallguss Versevörde GmbH mit dem Sitz in Werdohl (Amtsgericht Altena HRB 879), und Metallguss Möhl GmbH mit dem Sitz in Schalksmühle (AmtsgerichtIserlohn HRB 4527), verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.