HRA 736019: Arnold Fensterbau GmbH & Co. KG, Möckmühl, Flüsslestraße 20, 74219 Möckmühl. Der Einzelkaufmann Arnold, Ulrich, Möckmühl, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Ulrich Arnold Fensterbau e.K.", Möckmühl (Amtsgericht Stuttgart HRA 735864) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 12.08.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
74219 Möckmühl
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH & Co. KG