Atos Processing Services Süd GmbH, Frankfurt am Main (Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Atos Worldline Processing GmbH am 21.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Atos Processing Services Süd GmbH, Frankfurt am Main (Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.01.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Atos Worldline Processing GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main zu HRB 40417) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Atos Processing Services Süd GmbH, Frankfurt am Main (Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt am Main). Prokura erloschen: Großklaus, Volker; van Holt, Gerhard.