HRA 24463: Autohaus Fischer & Böhm GmbH & Co. KG, Solingen, Uhlandstr. 2, 42699 Solingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Fischer & Böhm GmbH & Co. KG am 25.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 24463: Autohaus Fischer & Böhm GmbH & Co. KG, Solingen, Uhlandstr. 2, 42699 Solingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.12.2021 mit der Fischer & Böhm GmbH & Co.KG mit Sitz in Solingen (Amtsgericht Wuppertal, HRA 22440) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 24463: Autohaus Fischer & Böhm GmbH & Co. KG, Solingen, Uhlandstr. 2, 42699 Solingen. (Der Betrieb eines Autohauses.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Uhlandstr. 2, 42699 Solingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Autohaus Fischer & Böhm Verwaltungs GmbH, Solingen (Amtsgericht Wuppertal HRB 27952).