BDO Unternehmensberatung GmbH, Düsseldorf (Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 07.02.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
BDO Unternehmensberatung GmbH, Düsseldorf (Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 1981) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
BDO Unternehmensberatung GmbH, Düsseldorf (Berliner Allee 59, 40212 Düsseldorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider-Frisse, Andreas, Dipl.-Wirtschafts-Ingenieur, Düsseldorf.