HRA 7472: BVW Beton- und Verbundstein Werke GmbH & Co. KG, Hamminkeln, Industriestr. 2 - 6, 46499 Hamminkeln. Die Firma ist erloschen.
HRA 7472: BVW Beton- und Verbundstein Werke GmbH & Co. KG, Hamminkeln, Industriestr. 2 - 6, 46499 Hamminkeln. Jeder Liquidator vertritt einzeln. Liquidator: BVW Beton- und Verbundstein Werke Verwaltungs GmbH, Hamminkeln (Amtsgericht Duisburg HR B 11141), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 7472: BVW Beton- und Verbundstein Werke GmbH & Co. KG, Hamminkeln, Industriestr. 2 - 6, 46499 Hamminkeln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 09.06.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.06.2017 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit, nämlich des Teilbetriebs Produktion und Vertrieb von Betonpflastersteinen und Betonwaren, im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die dadurch neu gegründete Lehnen Maschinen GmbH mit Sitz in Hamminkeln (Amtsgericht Duisburg, HRB 29789) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
BVW Beton- und Verbundstein Werke GmbH & Co. KG, Hamminkeln, Industriestr. 2 - 6, 46499 Hamminkeln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2012 nebst Ergänzungsvertrag vom 20.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.07.2012 und vom 31.08.2012 mit der Hydromak Lehnen GmbH & Co. KG mit Sitz in Wardenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 2942) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.