Bausch - Lager - GmbH, Mannheim, Steinzeugstr. 10 a, 68229 Mannheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2013 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Emil Bausch & Sohn GmbH & Co. K.G. Spedition", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 888) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bausch - Lager - GmbH, Mannheim, Steinzeugstr. 10 a, 68229 Mannheim.Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2010 mit Nachtrag vom 05.03.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.02.2010 mit Nachtrag vom 05.03.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bausch-Transport-Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4959) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bausch - Lager - GmbH, Mannheim, Steinzeugstr. 10 a, 68229 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2010 mit Nachtrag vom 13.04.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2010 mit Nachtrag vom 13.04.2010 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.02.2010 mit Nachtrag vom 13.04.2010 zum Zwecke der Verschmelzung mit "Bausch-Transport-Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 4959) um 25.564,00 EUR auf 51.128,00 EUR erhöht. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Steinzeugstr. 10 a, 68229 Mannheim. Stammkapital nun: 51.128,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.