BauschLinnemann International GmbH, Sassenberg (Robert-Linnemann-Str. 21 - 27, 48336 Sassenberg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BauschLinnemann GmbH am 25.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
BauschLinnemann International GmbH, Sassenberg (Robert-Linnemann-Str. 21 - 27, 48336 Sassenberg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.1008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.08.2008 mit der BauschLinnemann GmbH mit Sitz in Sassenberg (Amtsgericht Münster, HRB 9954) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.