Bayer Verwaltungsgesellschaft für Anlagevermögen m.b.H., Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 13.06.2012 mit der Bayer Real Estate GmbH mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 48223) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bayer Verwaltungsgesellschaft für Anlagevermögen m.b.H., Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen.Die Gesellschafterversammlung vom 04.03.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bayer International Service G.m.b.H. (AG Köln, HRB 48330) beschlossen. 7.671.000,00 EUR.
Bayer Verwaltungsgesellschaft für Anlagevermögen m.b.H., Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.03.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.03.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.03.2010 mit der Bayer International Service G.m.b.H. mit Sitz in Leverkusen (AG Köln, HRB 48330) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bayer Verwaltungsgesellschaft für Anlagevermögen m.b.H., Leverkusen, Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen.Geschäftsanschrift: Kaiser-Wilhelm-Allee 20, 51373 Leverkusen.
Bayer Verwaltungsgesellschaft für Anlagevermögen m.b.H., Leverkusen, (BAG-LP-GFK, Geb. Q 26, 51368 Leverkusen).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom 23.04.2009 mit der Farbenfabriken Bayer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Leverkusen (Amtsgericht Köln, HRB 48678) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.