HRA 4018: Bechtle GmbH & Co. KG, Krefeld, Parkstr. 2-8, 47829 Krefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bechtle GmbH & Co.KG, Duisburg am 15.02.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen.
HRA 4018: Bechtle GmbH & Co. KG, Krefeld, Parkstr. 2-8, 47829 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.01.2017 mit der Bechtle GmbH & Co.KG mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HRA 8285) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.