Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
10 |
|
|
|
Nicht mehr Prokurist:
3. Greger, Stefanie
4.
Kästner, Paul, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen |
|
a)
08.11.2024
Guth |
HRB 194357 B: Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, Berlin, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin. Änderung zu Nr. 3: die Vertretungsbefugnis betreffend; Geschäftsführer: Schmitz, Andreas Olaf; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 194357 B: Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, Berlin, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin. Prokura: 3. Greger, Stefanie, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
HRB 194357 B: Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, Berlin, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 30.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2019 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung von Vermögensteilen der Berliner Stadtwerke GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 159960 b) auf diese Gesellschaft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme um 5.000 EUR auf 30.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag abgeändert in § 3 (Stammkapital, Einlagen).
HRB 194357 B: Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH, Berlin, Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.06.2019 Vermögensteile der Berliner Stadtwerke GmbH mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 159960 b) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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