HRA 503095: Bernhard Müller GmbH & Co. KG, Pforzheim, Am Waisenhausplatz 26, 75172 Pforzheim. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 06.12.2021 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Bernhard Müller Immmobilien GmbH", mit Sitz in Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 742336) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 742336: Bernhard Müller Immobilien GmbH, Pforzheim, Am Waisenhausplatz 26, 75172 Pforzheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.12.2021. Geschäftsanschrift: Am Waisenhausplatz 26, 75172 Pforzheim. Gegenstand: Die Verwaltung und Verpachtung des der Gesellschaft gehörenden Grundbesitzes. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Müller, Frank, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Bernhard Müller GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 503095) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 503095: Bernhard Müller GmbH & Co. KG, Pforzheim, Am Waisenhausplatz 26, 75172 Pforzheim. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Waisenhausplatz 26, 75172 Pforzheim.