HRB 12307: Blasinstrumente Ralf Radermacher GmbH, Mönchengladbach, Eickener Straße 353, 41063 Mönchengladbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Radermacher, Ralf, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Knorr, Patrick Robert, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Blasinstrumente Ralf Radermacher GmbH, Mönchengladbach (Eickener Straße 353, 41063 Mönchengladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.08.2007. der Verkauf, die Herstellung und die Reparatur von Blasinstrumenten nebst Zubehör. 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Radermacher, Ralf, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ralf Radermacher, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber unter der Firma Blasinstrumente Ralf Radermacher e.K. in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRA 5969) betriebenen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.09.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.