Botta - Autoservice GmbH., Schramberg, Einsteinstr. 2, 78713 Schramberg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 28.09.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Botta - Autoservice GmbH., Schramberg, Einsteinstr. 2, 78713 Schramberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung des Alleingesellschafters vom 24.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Botta, Hans-Peter, Schramberg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Hans-Peter Botta e.K.", Schramberg (Amtsgericht Stuttgart HRA 726797) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.