Bozerp Werkzeuge GmbH, Bochum, Weg am Kötterberg 11b, 44807 Bochum.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TOOLOGIC GmbH am 17.08.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.Die Gesellschaft ist erloschen.
Bozerp Werkzeuge GmbH, Bochum, Weg am Kötterberg 11b, 44807 Bochum.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.06.2009 mit der TOOLOGIC GmbH mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (AG Duisburg, HRB 21001) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Bozerp Werkzeuge GmbH, Bochum, Poststr. 11, 44809 Bochum.Geschäftsanschrift: Weg am Kötterberg 11b, 44807 Bochum.
Bozerp Werkzeuge GmbH, Bochum, Poststr. 11, 44809 Bochum.Geschäftsanschrift: Poststr. 11, 44809 Bochum. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2008 mit der BOZERP & Schlichtherle Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Bochum (( AG Bochum HRB 11744)) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.