Campingpark Südheide GmbH & Co. KG, Kalletal, Seeweg 1, 32689 Kalletal. Der Sitz ist nach Winsen/Aller (jetzt AG Lüneburg, HRA 201479) verlegt. Geschäftsanschrift: Im stillen Winkel 20, 29308 Winsen/Aller.
Campingpark Südheide GmbH & Co. KG, Winsen/Aller, Im stillen Winkel 20, 29308 Winsen/Aller. Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Kalletal (bisher Amtsgericht Lemgo HRA 4959) nach Winsen/Aller verlegt. Sitz verlegt, nun: Winsen/Aller. Änderung zur Geschäftsanschrift: Im stillen Winkel 20, 29308 Winsen/Aller. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als persönlich haftender Gesellschafter: Campingpark Südheide Verwaltungs GmbH, Winsen/Aller (Amtsgericht Lüneburg HRB 203398). Ausgeschieden als persönlich haftender Gesellschafter: Campingpark Kalletal Verwaltungs GmbH, Kalletal (Amtsgericht Lemgo HRB 6246).
Campingpark Südheide GmbH & Co. KG, Kalletal, Seeweg 1, 32689 Kalletal. (Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwaltung von Campingplätzen, insbesondere in Winsen sowie alle Geschäfte und Maßnahmen, die der Förderung des vorbezeichneten Gesellschaftszweckes dienen, die Möglichkeit der Beteiligung an anderen Unternehmen und Errichtung von Zweigniederlassungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Seeweg 1, 32689 Kalletal. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: FB Campinganlagen Verwaltungs GmbH, Kalletal (AG Lemgo, HRB 6246), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der FB Camping GmbH & Co. KG mit Sitz in Kalletal (AG Lemgo, HRA 4499) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.