Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
13 |
b)
Geschäftsanschrift:
Deichstraße 1, 20459 Hamburg |
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a)
20.04.2023
Lämmerhirt |
HRB 11298 KI: Conduent Service Center GmbH, Kiel, Fraunhoferstraße 16, 24118 Kiel. Geschäftsführer: 8. Périvier, Jean-Christophe, * ‒.‒.‒‒, Paris; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 7. Bornschlegel-Parusel, Stefan Adam.
HRB 11298 KI: Firma vormals: Invoco Service Center GmbH, Kiel, Fraunhoferstraße 16, 24118 Kiel. Name der Firma: Conduent Service Center GmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.09.2021 wurde die Firma der Gesellschaft und der Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 (Firma) geändert.
HRB 11298 KI: Invoco Service Center GmbH, Kiel, Fraunhoferstraße 16, 24118 Kiel. Geschäftsführer: 7. Bornschlegel-Parusel, Stefan Adam, * ‒.‒.‒‒, Lorsch; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Bornschlegel-Parusel, Stefan Adam.
HRB 11298 KI: Invoco Service Center GmbH, Kiel, Fraunhoferstraße 16, 24118 Kiel. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Invoco Media Sales GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 12764 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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