Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
c/o Wolfgang Jung, Ernst-Reuter-Straße
11, 63263 Neu-Isenburg |
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|
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b)
Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
Das Registerblatt ist geschlossen. |
a)
14.02.2023
Essert |
HRB 720314: DROME Industries UG (haftungsbeschränkt), Karlsruhe, Lessingstraße 49, 76135 Karlsruhe. Neue Geschäftsanschrift: c/o Wolfgang Jung, Friedhofstraße 13, 63263 Neu-Isenburg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Jung, Wolfgang, Neu-Isenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 720314: DROME Industries UG (haftungsbeschränkt), Karlsruhe, Lessingstraße 49, 76135 Karlsruhe. Vom Amst wegen nach §395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Desserich Tim, Karlsruhe, geb. ‒.‒.‒‒
HRB 720314: DROME Industries UG (haftungsbeschränkt), Karlsruhe, Lessingstraße 49, 76135 Karlsruhe. Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung von Herrn Tim Desserich als Geschäftsführer im Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
HRB 720314: DROME Industries UG (haftungsbeschränkt), Karlsruhe, Lessingstraße 49, 76135 Karlsruhe. Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung von Herrn Tim Desserich im Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
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