HRB 173405 B: DSF berlinbiotechpark Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, c/o Dorotax GmbH, Kurfürstendamm 178/179, 10707 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 173405 B: DSF berlinbiotechpark Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, c/o Dorotax GmbH, Kurfürstendamm 178/179, 10707 Berlin. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Liquidator: 3. Salow, Katharina, * ‒.‒.‒‒, Potsdam; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Brünjes, Mario; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Buchholz, Rolf; Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09.12.2015 ist die Gesellschaft zum 31.12.2015 aufgelöst.
HRB 53821: DSF berlinbiotechpark Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, c/o Deutsche Bau- und Grundstücks-AG, Insterburger Straße 7, 60487 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: c/o Dorotax GmbH, Kurfürstendamm 178/179, 10707 Berlin. Der Sitz ist nach Berlin (jetzt Amtsgericht Charlottenburg, HRB 173405) verlegt.
HRB 173405 B: DSF berlinbiotechpark Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, c/o Dorotax GmbH, Kurfürstendamm 178/179, 10707 Berlin. Firma: DSF berlinbiotechpark Verwaltungsgesellschaft mbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Dorotax GmbH, Kurfürstendamm 178/179, 10707 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung von und die Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften im In- und Ausland, die Wirtschaftsgüter, insbesondere auch Immobilien, erwerben und Dritten zur Nutzung überlassen, und/oder betreiben und/oder anderweitig vermarkten sowie die Verwaltung von und die Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften im In- und Ausland, die ganz oder teilweise den gleichen oder einen vergleichbaren Gesellschaftszweck haben. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Brünjes, Mario, * ‒.‒.‒‒, Bad Homburg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Buchholz, Rolf, * ‒.‒.‒‒, Griesheim; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.11.2001 zuletzt geändert am 10.09.2002 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26.11.2015 ist der Sitz der Gesellschaft von Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main, HRB 53821) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Rechtsverhaeltnis: Folgende Gesellschaften sind bisher auf die Gesellschaft verschmolzen: berlinbiotechpark Management GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 79069 B); berlinbiotechpark Verwaltung GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 78985 B); Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 03.01.2002
HRB 53821: DSF berlinbiotechpark Verwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, c/o Deutsche Bau- und Grundstücks-AG, Insterburger Straße 7, 60487 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der berlinbiotechpark Verwaltung GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 78985 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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