DSM Außenwerbung GmbH, Halle (Eschenheimer Anlage 33-34, 60318 Frankfurt am Main). Die Verschmelzung wurde am 30.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Frankfurt/Main HRB 6594).
DSM Außenwerbung GmbH, Halle (Eschenheimer Anlage 33-34, 60318 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der DSM Deutsche Städte Medien GmmbH mit dem Sitz in Frankfurt/Main (Amtsgericht Frankfurt/Main HRB 6594) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.