Der Getränkemann G. Willeke GmbH & Co. KG, Neustadt a. Rbge., Wunstorfer Str. 28, 31535 Neustadt a. Rbge..Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GM Willeke GmbH am 16.11.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Der Getränkemann G. Willeke GmbH & Co. KG, Neustadt a. Rbge., Wunstorfer Str. 28, 31535 Neustadt a. Rbge..Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger GM Willeke GmbH mit Sitz in Hannover (HRB 204627) vom gleichen Tage verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Der Getränkemann G. Willeke GmbH & Co. KG, Neustadt a. Rbge., Wunstorfer Str. 28, 31535 Neustadt a. Rbge..Geschäftsanschrift: Wunstorfer Str. 28, 31535 Neustadt a. Rbge.