Die Malerwerkstätte Franz Zierer GmbH, München (Wendel-Dietrich-Str. 28, 80624 München). Die Einzelfirma wurde am 04.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 86398).
Die Malerwerkstätte Franz Zierer GmbH, München (Wendel-Dietrich-Str. 28, 80624 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2005 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Zierer Helmut, München, * ‒.‒.‒‒, verschmolzen.Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Helmut Zierer Malerei und Lackiererei e.K. mit dem Sitz in München geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.