HRB 33405: Dieter Käppel GmbH, Limbach, Unterbuchwalder Straße 1, 08491 Limbach, OT Buchwald. Bestellt: Geschäftsführer: Schimmel, Manfred, Plauen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schrader, Matthias, Reichenbach im Vogtland, * ‒.‒.‒‒.
HRB 33405: Dieter Käppel GmbH, Limbach, Unterbuchwalder Straße 1, 08491 Limbach, OT Buchwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2020. Geschäftsanschrift: Unterbuchwalder Straße 1, 08491 Limbach, OT Buchwald. Gegenstand des Unternehmens: Handelsvertretungen im Bereich Fußplege/Podologie, Fortbildungsveranstaltungen für Fußpflege und Podologie, Betreiben von Fußpflege- und Podologiepraxen, touristische Dienstleistungen, insbesondere Reiseverträge i.S. § 651 a Absatz 1 BGB als "Landurlaub" im Vogtlandkreis. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Käppel, Dieter, Limbach, * ‒.‒.‒‒; Käppel, Sabine, Limbach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Käppel, Daniela, Limbach, * ‒.‒.‒‒; Schrader, Matthias, Reichenbach im Vogtland, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Übertragung des Vermögens der einzelkaufmännischen Unternehmen Landurlaub Dieter Käppel e.Kfm. mit Niederlassung in Limbach (Amtsgericht Chemnitz HRA 4818) und FUSSSPEZIALIST KÄPPEL e.Kfm. mit Niederlassung in Limbach (Amtsgericht Chemnitz HRA 4816) jeweils als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 21.07.2020. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 18.08.2020.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.