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EWT Communications GmbH, Augsburg (HRB 15612)

Firmendaten

Anschrift
Volkhartstr. 4 - 6
86152 Augsburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 15612
Amtsgericht: Augsburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die EWT Communications GmbH aus Augsburg ist im Handelsregister Augsburg unter der Nummer HRB 15612 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die EWT Communications GmbH ihren Standort nicht geändert. Die EWT Communications GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 12.09.2006
Veränderung

EWT Communications GmbH, Augsburg (Volkhartstr. 4 - 6, 86152 Augsburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der EWT Elektro- und Nachrichten-Technik Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 6601) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 12.09.2006
Veränderung

EWT Communications GmbH, Augsburg (Volkhartstr. 4 - 6, 86152 Augsburg). Die Verschmelzung wurde am 07.09.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 6601). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 21.03.1997 mit der EWT-Elektro- und Nachrichten-Technik Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 6601), der infolge Ausgliederung seit 13.05.2005 mit der EWT Multimedia GmbH &Co. KG mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 15097) fortbesteht, ist durch die Verschmelzung zum 07.09.2006 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Calendar 15.11.2005
Veränderung

EWT Communications GmbH, Augsburg (Volkhartstr. 4 - 6, 86152 Augsburg). Die MediaRent Gesellschaft für den Vertrieb und Service von Medientechnik mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 24033) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Der mit der EWT-Elektro- und Nachrichten-Technik GmbH mit Sitz in Augsburg geschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist aufgrund des Ausgliederungsvertrages vom 13.04.2005 und der Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom 13.04.2005 aufdie EWT Multimedia GmbH & Co. KG mit Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRA 15097) übergegangen und wird seit 13.05.2005 mit dieser als herrschender Gesellschaft fortgeführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.