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a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts
wegen berichtigt:
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist
befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen |
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a)
08.03.2023
Frauendorfer |
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a)
Ebnet Malerbetrieb - Bodenbeläge GmbH
b)
Schwarzach, Ortsteil Wölsendorf
c)
Ein Malerbetrieb, die Durchführung von
Bodenverlegearbeiten, der Handel mit
Waren aller Art insbesondere für die
Innenausstattung und Innensanierung. Die
Gesellschaft kann die Stellung einer
persönlich haftenden Gesellschafterin in
Kommanditgeschäften übernehmen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, eigenes und
fremdes Vermögen zu verwalten, soweit
nicht dazu eine ausdrückliche Erlaubnis
erforderlich ist, gleiche oder ähnliche
Unternehmungen zu erwerben und sich an
ihnen zu beteiligen. |
50.000,00
DEM |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ebnet, Albert, Malermeister, Schwarzenfeld
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Ebnet, Martin, Betriebswirt, Schwarzach-
Wölsendorf
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.02.1980 zuletzt geändert am
16.12.1997 |
a)
15.07.2003
Bauer
b)
Tag der ersten
Eintragung: 07.04.1982.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 115 So. |