Elektro Schnell GmbH, Zweiflingen, (Forchtenberger Str. 6, 74639 Zweiflingen).Die Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers ist am 08.02.2010 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Elektro Schnell GmbH, Zweiflingen, (Forchtenberger Str. 6, 74639 Zweiflingen).Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungserklärung vom 22.12.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schnell, Uwe, Zweiflingen, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Uwe Schnell e.K.", Zweiflingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 723756) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung im Register der Niederlassung des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.