HRB 21524: Evanglischer Bildungscampus Dettmannsdorf gGmbH, Dettmannsdorf, Schulstraße 8, 18334 Dettmannsdorf. Wohnort von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführerin: Dr. Queren, Martha-Daniela, Dettmannsdorf, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 21524: Evanglischer Bildungscampus Dettmannsdorf gGmbH, Dettmannsdorf, Schulstraße 8, 18334 Dettmannsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2021. Geschäftsanschrift: Schulstraße 8, 18334 Dettmannsdorf. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung, Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirklicht durch die Gründung und Führung von evangelischen Bildungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, einschließlich der frühkindlichen Bildung, darüber hinaus durch die Versorgung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sowie des Personals mit Speisen und Getränken und die Beförderung der Schüler durch Dritte. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fink, Anke, Dettmannsdorf, * ‒.‒.‒‒; Dr. Queren, Martha-Daniela, Marlow, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Stefan, Dettmannsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels des Schulförderverein Dettmannsdorf e.V. - Evangelischer Träger für frühkindliche Bildung und Schule, Dettmannsdorf (Amtsgericht Stralsund VR 3542) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10.03.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.