HRA 2160: FSG Forst-Service und Gewässerunterhaltung GmbH & Co. KG, Löcknitz, Rothenklempenower Straße 49a, 17322 Löcknitz. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Adam, Maik, Boock, * ‒.‒.‒‒.
HRA 2160: FSG Forst-Service und Gewässerunterhaltung GmbH & Co. KG, Boock, Rothenklempenower Straße 49a, 17322 Löcknitz. Sitz verlegt, nun: Löcknitz.
HRA 2160: FSG Forst-Service und Gewässerunterhaltung GmbH & Co. KG, Boock, Neue Straße 10, 17322 Boock. Geschäftsanschrift: Rothenklempenower Straße 49a, 17322 Löcknitz.
FSG Forst-Service und Gewässerunterhaltung GmbH & Co. KG, Boock, Neue Straße 10, 17322 Boock. Einzelprokura: Adam, Mario, Boock, * ‒.‒.‒‒.
FSG Forst-Service und Gewässerunterhaltung GmbH & Co. KG, Boock, Neue Straße 10, 17322 Boock. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Neue Straße 10, 17322 Boock. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Adam Verwaltungs-GmbH, Boock (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 5119). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der FSG Forst-Service und Gewässerunterhaltung GmbH, Boock (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 5486) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2010. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.