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a)
Fem.Cultural Network gUG (haf-
tungsbeschränkt)
b)
Berlin
Geschäftsanschrift:
Wartburgstraße 41, 10823 Berlin
c)
Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist a) För-
derung von Kunst und Kultur, b)
Die Förderung der Gleichberech-
tigung von Frauen und Männern,
c) Die Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedankens, d)
Die Förderung von Bildung.
Die Satzungszwecke werden ins-
besondere durch folgende Maß-
nahmen erfüllt:
a) zur Förderung von Kunst
und Kultur: 1. Organisation und
Durchführung von kulturellen
Veranstaltungen, Festivals und
künstlerischen Aufführungen. 2.
Etablierung und Pflege digitaler
Archive zur Sicherung und lang-
fristigen Bewahrung von kultu-
rellem Erbe (mit Fokus auf Län-
der des östlichen Europas, insbe-
sondere Belarus und Ukraine),
einschließlich historischer Doku-
mente, Kunstwerke, traditionel-
ler Musik und literarischer Werke.
Diese Maßnahme ermöglicht den
Zugang zu kulturellen Ressour-
cen trotz der instabilen politischen
Lage und des Risikos physischer
Zerstörung.
b) zur Förderung der Gleichbe-
rechtigung von Frauen und Män-
nern: 1. Organisation von Work-
shops, Seminaren und Vorträgen
zu beruflicher Weiterbildung und
gesellschaftspolitischen Themen
zur Stärkung der Gleichberech-
tigung. Zusätzlich werden Frau-
en in schwierigen Lebenssituatio-
nen durch Beratungsangebote und
Mentoring unterstützt. 2. Schaf-
fung und Angebot eines geschütz-
ten Raumes, in dem Frauen arbei-
ten, sich austauschen und frei ent-
falten können. Dieses Angebot
soll insbesondere auch Künstlerin-
nen, Medien- und Kulturschaffen-
de unterstützen, die aufgrund ih-
rer geschlechtlichen Identität dis-
kriminiert wurden und ihre bishe-
rigen Aufenthaltsländer verlassen
mussten. Ziel ist es, diesen Frau-
en eine sichere Umgebung für ihre
kreative Arbeit zu bieten. Hiermit
soll auch langfristig die Rolle der
Frauen im zivilgesellschaftlichen
Wiederaufbau ihrer Heimatlän-
der erhalten und gestärkt werden
und einer bestehenden strukturel-
len Benachteiligung entgegenge-
wirkt werden. 3. Einrichtung einer
Bibliothek mit Ressourcen zu Bil-
dung, Frauenrechten und kulturel-
ler Vielfalt.
c) zur Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf al-
len Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens:
1. Förderung von interkulturellem
Austausch unter Einbeziehung al-
ler Geschlechter durch die Orga-
nisation von Veranstaltungen wie
Kunstausstellungen, Konzerten,
Filmfestivals und Theaterauffüh-
rungen (mit Schwerpunkt auf die
Kunst und Kultur der Länder des
östlichen Europas, insbesondere
Belarus und Ukraine) sowie die
Schaffung von Treffpunkten für
kulturelle Begegnungen. 2. Eta-
blierung von Austauschprogram-
men und Förderung von interna-
tionalen Partnerschaften in Zu-
sammenarbeit mit Organisatio-
nen, die ähnliche Ziele verfolgen.
3. Organisation von interkulturel-
len Workshops und Seminaren zu
Themen wie kultureller Vielfalt,
interkultureller Kommunikation
und Toleranz, um das Verständ-
nis für unterschiedliche kulturelle
Hintergründe zu vertiefen und den
interkulturellen Dialog zu fördern.
d) zur Förderung der Bildung:
1. Angebot und Durchführung
von Sprachkursen und Weiter-
bildungsprogramme für alle Al-
tersgruppen, um die Kenntnis-
se und Fähigkeiten in bedrohten
Sprachen (wie z.B. Belarussisch
und Ukrainisch sowie anderen
Sprachen des östlichen Europas
zu verbessern und das Bewusst-
sein für die sprachliche Vielfalt
zu stärken. Förderung von Bil-
dungsinitiativen und kulturellen 2.
Angebot und Förderung von Bil-
dungsinitiativen und kulturellen
Sensibilisierungsprogrammen, um
das Bewusstsein für die Bedeu-
tung des kulturellen Erbes, insbe-
sondere von Ukraine, Belarus und
anderen Ländern des östlichen Eu-
ropas, zu stärken und die Identität,
Kultur und Geschichte dieser Län-
der zu bewahren. Besonderes Au-
genmerk liegt dabei auf der Betei-
ligung von Frauen an Bildungs-
und Sensibilisierungsprogram-
men, um ihre Rolle in der Bewah-
rung und Förderung des kulturel-
len Erbes zu stärken. |
1.500,00 EUR |
a)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaft-
lich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Ge-
meinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
1.
Jerzdeva, Elena, * ‒.‒.‒‒, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft al-
lein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haf-
tung
Gesellschaftsvertrag vom:
19.08.2024 |
a)
21.08.2024
Mallison |