Görlich Wiesmann GmbH, Beverungen, (Eikenberg 26, 37688 Beverungen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wiesmann Gerüstbau e.K., Beverungen (Amtsgericht Paderborn HRA 5819) am 01.12.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Görlich Wiesmann GmbH, Beverungen, (Eikenberg 26, 37688 Beverungen).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Wiesmann Gerüstbau e.K. (Amtsgsericth Paderborn 17 AR 528/09) auftretenden Kaufmann Franz-Josef Wiesmann übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.