HRA 13488: GHC Handel und Catering GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Schneidermühler Str. 13, 40599 Düsseldorf. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absätze 1 und 4 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRA 13488: GHC Handel und Catering GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Schneidermühler Str. 13, 40599 Düsseldorf. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit aufgrund des § 394 FamFG zu löschen, da das Insolvenzverfahren durchgeführt wurde, offenbar keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind und auch die persönlich haftende Gesellschafterin bereits wegen Vermögenslosigkeit gelöscht worden ist. Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs: 1 Monat. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf -Registergericht-, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht - Registergericht - Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
GHC Handel und Catering GmbH & Co. KG, Düsseldorf, Schneidermühler Str. 13, 40599 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst.