HRB 5979 NP: Gemeindeservice Flecken Zechlin GmbH, Rheinsberg OT Flecken Zechlin, Schookerberg 2, 16837 Rheinsberg OT Flecken Zechlin. Nicht mehr Geschäftsführer: Herzog, Siegfried
Gemeindeservice Flecken Zechlin GmbH, Rheinsberg OT Flecken ZechlinSchookerberg 2, 16837 Rheinsberg OT Flecken Zechlin. Geschäftsanschrift: Schookerberg 2, 16837 Rheinsberg OT Flecken Zechlin. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2009 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 8 (Gesellschafterversammlung) Abs. 1 und § 11 (Beirat) Abs. 1..
Gemeindeservice Flecken Zechlin GmbH, Flecken Zechlin(Schookerberg 2, 16837 Rheinsberg OT Flecken Zechlin). Sitz der Firma: Rheinsberg OT Flecken Zechlin. Kapital: 165.300 EUR. Vertretungsregelung: Die Eintragung betreffend die allgemeine Vertretungsbefugnis ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2003 wurde das Stammkapital um 37.650 EUR auf 165.300 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlage) geändert. Die Eintragung betreffend laufende Nr. 2 ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.09.2003 wurde das Stammkapital von 122.650 EUR um 5.000 EUR auf 127.650 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital und Stammeinlage) und § 10 (Beschlussfassung) Abs. 4 geändert. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.11.2004 wurde der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz), § 8 (Gesellschafterversammlung) Abs. 1, § 10 (Beschlussfassung) Abs. 4, 5, § 11 (Beirat) Abs. 1 und § 18 (Auflösung der Gesellschaft) Abs. 2.