Global Private Equity GmbH & Co. KGaA, München (Sckellstr. 6, 81667 München). Die Verschmelzung wurde am 08.11.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 129049).
Global Private Equity GmbH & Co. KGaA, München (Sckellstr. 6, 81667 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2006 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 07.08.2006 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 07.08.2006 mit der Global Vision AG Private Equity Partners mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 129049) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Global Private Equity GmbH & Co. KGaA, München (Sckellstr. 6, 81667 MünchenGlobal Private Equity GmbH & Co. KGaA, München (Sckellstr. 6, 81667 München). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Global Vision AG Private Equity Partners, München (Amtsgericht München HRB 129049) beim Amtsgericht München (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.