Greif-Alarm Service GmbH, Mallin, Dorfstraße 07b, 17217 Mallin.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Greif-Alarm Sicherheitstechnik GmbH am 16.06.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Greif-Alarm Service GmbH, Mallin, Dorfstraße 07b, 17217 Mallin.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 24.11.2008 mit der Greif-Alarm Sicherheitstechnik GmbH mit Sitz in Greifswald (Amtsgericht Stralsund , HRB 35) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Greif-Alarm Service GmbH, Mallin, Dorfstraße 07b, 17217 Mallin.Geschäftsanschrift: Dorfstraße 07b, 17217 Mallin. Nicht mehr Geschäftsführer: König, Jürgen, Mallin, * ‒.‒.‒‒.
Greif-Alarm Service GmbH, Neubrandenburg (Dorfstraße 07, 17217 Mallin). Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Sitz und mit ihr die Sitzverlegung nach Mallin beschlossen.