Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
18 |
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b)
Ausgeschieden
Geschäftsführer:
Joost, Kai, Hamburg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt
Geschäftsführer:
Kloss, Hubert, Neu-Ulm, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
12.09.2022
Zacharias |
HRB 106145: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, Hamburg, Hammerbrookstraße 69, 20097 Hamburg. Prokura erloschen Brüggemann, Stephan, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 106145: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, Hamburg, Hammerbrookstraße 69, 20097 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Renner, Thorsten, Mölln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 106145: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, Hamburg, Hammerbrookstraße 69, 20097 Hamburg. Berichtigt (Vertretung), nun Geschäftsführer: Joost, Kai, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Renner, Thorsten, Mölln, * ‒.‒.‒‒, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 106145: HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, Hamburg, Hammerbrookstraße 69, 20097 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Atmos Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 130522) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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