HRB 70503:HGC GesundheitsConsult GmbH, Düsseldorf, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf.Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Quadricon GmbH, Düsseldorf am 11.09.2014 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
HRB 70503:HGC GesundheitsConsult GmbH, Düsseldorf, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Quadricon GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 52677) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 70503:HGC GesundheitsConsult GmbH, Düsseldorf, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der GfS Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HRB 14633) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HGC GesundheitsConsult GmbH, Düsseldorf, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf. Prokura erloschen: Saade, Peter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HGC GesundheitsConsult GmbH, Hamburg, Borsteler Chaussee 55, 22453 Hamburg. Neuer Sitz: Düsseldorf. Der Sitz ist nach Düsseldorf (jetzt Amtsgericht Düsseldorf, HRB 70503) verlegt.
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