HRA 10900: HOD IT-Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Duisburg, Kaiser-Friedrich-Straße 146, 47169 Duisburg. Die Firma ist erloschen, von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 10900: HOD IT-Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Duisburg, Kaiser-Friedrich-Straße 146, 47169 Duisburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HOD IT-Service UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Duisburg, Kaiser-Friedrich-Straße 146, 47169 Duisburg. (Service rund ums Internet und dem Computer.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 146, 47169 Duisburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HOD Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Duisburg (Amtsgericht Duisburg HRB 22820), Die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft befreit von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot von Insichgeschäften).