Haeusler Dental-Prothetik GmbH, München (Sollner Str. 67, 81479 München). Die Verschmelzung wurde am 25.05.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 86096).
Haeusler Dental-Prothetik GmbH, München (Sollner Str. 67, 81479 München). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 11.05.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Hans-Jürgen Haeusler als Inhaber der Einzelfirma "Haeusler Dental-Prothetik e.K." mit dem Sitz in München verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.