Hahn Media GmbH, Starnberg, Schorn 6, 82319 Starnberg. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
Hahn Media GmbH, Starnberg, Schorn 6, 82319 Starnberg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf drei Monate festgesetzt.
Hahn Media GmbH, Starnberg, Schorn 6, 82319 Starnberg. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 23.01.2013 (Az. IN 113/10) nach Schlussverteilung aufgehoben worden.
Hahn Media GmbH, Starnberg, Schorn 6, 82319 Starnberg.Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Weilheim i.OB vom 19.04.2010 (Az. IN 113/10) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 32 HGB, 65 GmbHG.
Hahn Media GmbH, Neuried, Landkreis München, (Schorn 6, 82319 Starnberg).Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2008 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Starnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Hahn, Andreas, Zug, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hahn, Jennifer, Neuried, * ‒.‒.‒‒.
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