Hollenbeck Transporte GmbH, Bramsche, Am Flugplatz 18, 49565 Bramsche. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hollenbeck Transportunternehmen und Baustoffhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 17.12.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Hollenbeck Transporte GmbH, Bramsche, Am Flugplatz 18, 49565 Bramsche. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 / 19.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2012 mit Ergänzung vom 19.10.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2012 mit der Hollenbeck Transportunternehmen und Baustoffhandel Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bramsche (Amtsgericht Osnabrück HRB 20320) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Hollenbeck Transporte GmbH, Bramsche (Am Flugplatz 18, 49565 Bramsche). Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2007 hat eine vollständige Änderung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.