Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Henke, Klaus, Neustadt a. Rbge., * ‒.‒.‒‒ |
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a)
05.09.2024
Müller
b)
Fallnummer 14 |
12 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Maly, Reinhard, Rheinberg, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Reh, Uwe, Schönebeck, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
25.04.2024
Kastner
b)
Fallnummer 13 |
HRB 206592: Horizon Immobilien GmbH, Hannover, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brinkmann, Bernd, Nordsehl, * ‒.‒.‒‒; Helbig, Susanne, Langenhagen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Woller, Walter, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206592: Horizon Immobilien GmbH, Hannover, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 27.04.2017 wirksam geworden.
HRB 206592: Horizon Immobilien GmbH, Hannover, Hans-Böckler-Allee 20, 30173 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom 18.04.2017 Teile des Vermögens ("Rottweil-Aktivitäten") der Solvay Acetow GmbH mit Sitz in Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 5943) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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