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JZ Erste Beteiligungs GmbH, Frankfurt (HRB 203649)

Firmendaten

Anschrift
Westendstr. 28
60325 Frankfurt
Frühere Anschriften: 1
Bavariaring 29, 80336 München
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2013
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 203649
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die JZ Erste Beteiligungs GmbH aus Frankfurt ist im Handelsregister München unter der Nummer HRB 203649 verzeichnet. Nach der Gründung am 07.01.2013 hat die JZ Erste Beteiligungs GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Beteiligung jeder Art an anderen Unternehmen im In- und Ausland, der Erwerb anderer Unternehmen im In- und Ausland, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, die Ausrichtung der Strategie des Unternehmens und des Konzerns.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die JZ Erste Beteiligungs GmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 16.08.2019)

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Registermeldungen 7

Calendar 14.10.2017
Veränderung

HRB 203649: JZ Erste Beteiligungs GmbH, München, Westendstrasse 28, c/o Vistra (Germany) GmbH, 60325 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung wurde am 09.09.2017 wirksam.

Calendar 07.09.2017
Veränderung

HRB 203649: JZ Erste Beteiligungs GmbH, München, Westendstrasse 28, c/o Vistra (Germany) GmbH, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 30.08.2017 mit der JZ Banking Services B.V. mit dem Sitz in Amsterdam (Kamer van Koophandel Nr. 57413541) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.

Calendar 30.06.2017
Veränderung

HRB 203649: JZ Erste Beteiligungs GmbH, München, Westendstrasse 28, c/o Vistra (Germany) GmbH, 60325 Frankfurt am Main. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Green-Armytage, Jock, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; Rueda, Miguel, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒; Schmitz, Michael, London / Vereinigtes Königreich, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 28.06.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 203649: JZ Erste Beteiligungs GmbH, München, Westendstrasse 28, c/o Vistra (Germany) GmbH, 60325 Frankfurt am Main. 8031551 13 B203649-00127062017HRB 203649:JZ Erste Beteiligungs GmbH, München, Westendstrasse 28, c/o Vistra (Germany) GmbH, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat am 23.06.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der JZ Banking Services B.V. mit dem Sitz in Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel Nr. 57413541) eingereicht. Rechte von Gläubigern und MinderheitsgesellschafternMit Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung gehen sämtlicheVerpflichtungen und Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmendeGesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Nach Wirksamwerden derVerschmelzung müssen die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihre Ansprüche dahergegenüber der übernehmenden Gesellschaft geltend machen. Gläubigerrechte nach deutschem RechtJedem Gläubiger der übertragenden Gesellschaft steht gemäß § 1 22j UmwG einAnspruch auf Sicherheitsleistung zu, soweit er nicht Befriedigung verlangen kann.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nachdem Tag, an dem der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans bekannt gemachtworden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erftullung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierbei muss das Rechtsverhältnis, auf dem die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass sich der infrage kommende Anspruch spezifizieren lässt.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des gemeinsamen Verschrnelzungsplans entstanden sind. Schuldner der Forderungen ist die übertragende Gesellschaft.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Im Zeitpunkt der Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft muss die Geschäftsführung der Ubertragenden Gesellschaft versichern, dass alle Gläubiger mit Recht auf Sicherheitsleistung eine ausreichende Sicherheit erhalten haben.Ansprüche müssen direkt bei der Übertragenden Gesellschafter unter nachstehender Anschrift angemeldet werden.Gläubigerrechte nach niederländischem RechtJeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und der Ubernehmenden Gesellschaft kann dem gemeinsamen Verschmelzungsplan durch Petition beim zuständigen Amtsgericht in Amsterdam, Niederlande, unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Auslegung des gemeinsamen Verschmelzungsplans in einer niederländischen Tageszeitung und dem niederländischen Staatsanzeiger widersprechen.Sofern rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, muss wenigstens eine der Gesellschaften Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers der Übertragenden Gesellschaft oder der Ubernehmenden Gesellschaft leisten, oder die Befriedigung anders garantieren. Unterbleibt dies, ist der Widerspruch erfolgreich, es sei denn, der Anspruch des Gläubigers ist hinreichend gesichert oder die finanzielle Lage der Übernehmenden Gesellschaft bietet nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung des Anspruchs des entsprechenden Gläubigers als zuvor. Falls die Petition fristgerecht eingereicht wurde, können die Gesellschafter über die Verschmelzung nur beschließen, wenn der Widerspruch unwiderruflich zurückgezogen oder rechtskräftig aufgehoben wurde. Falls keine Petition eingereicht wurde, wird das zuständige Gericht eine Bescheinigung ausstellen, in der es bestätigt, dass keine Petition eingereicht wurde und die für die Durchführung der Verschmelzung erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden können.KontaktadresseNähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der JZ Erste Beteiligungs GmbH unter der AnschriftJZ Erste Beteiligungs GmbHc/o Vistra Germany GmbHWestendstraße 2860325 Frankfurt am Mainangefordert werden.Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergeselischaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.

Calendar 24.06.2017
Vorgang ohne Eintragung

HRB 203649: JZ Erste Beteiligungs GmbH, München, Westendstrasse 28, c/o Vistra (Germany) GmbH, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat am 20.06.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der JZ Banking Services B.V., eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts mit dem Sitz in Amsterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel Amsterdam Nr. 57413541) eingereicht. Mit Wirksamwerden der grenzüberschreitenden Verschmelzung gehen sämtliche Verpflichtungen und Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge über. Nach Wirksamwerden der Verschmelzung müssen die Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ihre Ansprüche daher gegenüber der übernehmenden Gesellschaft geltend machen. Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Jedem Gläubiger der übertragenden Gesellschaft steht gemäß § 122j UmwG ein Anspruch auf Sicherheitsleistung zu, soweit er nicht Befriedigung verlangen kann. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des gemeinsamen Verschmelzungsplans bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Hierbei muss das Rechtsverhältnis, auf dem die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass sich der infrage kommende Anspruch spezifizieren lässt. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des gemeinsamen Verschmelzungsplans entstanden sind. Schuldner der Forderungen ist die übertragende Gesellschaft. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 122j UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Im Zeitpunkt der Anmeldung der Verschmelzung zur Eintragung im Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft muss die Geschäftsführung der Übertragenden Gesellschaft versichern, dass alle Gläubiger mit Recht auf Sicherheitsleistung eine ausreichende Sicherheit erhalten haben.Ansprüche müssen direkt bei der Übertragenden Gesellschafter unter der Anschrift: JZ Erste Beteiligungs GmbH, c/o Vistra Germany GmbH, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt am Main angemeldet werden. Gläubigerrechte nach niederländischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft und der Übernehmenden Gesellschaft kann dem gemeinsamen Verschmelzungsplan durch Petition beim zuständigen Amtsgericht in Amsterdam, Niederlande, unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Auslegung des gemeinsamen Verschmelzungsplans in einer niederländischen Tageszeitung und dem niederländischen Staatsanzeiger widersprechen.Sofern rechtzeitig Widerspruch erhoben wird, muss wenigstens eine der Gesellschaften Sicherheit für die Befriedigung der Ansprüche des Gläubigers der Übertragenden Gesellschaft oder der Übernehmenden Gesellschaft leisten, oder die Befriedigung anders garantieren. Unterbleibt dies, ist der Widerspruch erfolgreich, es sei denn, der Anspruch des Gläubigers ist hinreichend gesichert oder die finanzielle Lage der Übernehmenden Gesellschaft bietet nach der Verschmelzung nicht weniger Sicherheit für die Befriedigung des Anspruchs des entsprechenden Gläubigers als zuvor. Falls die Petition fristgerecht eingereicht wurde, können die Gesellschafter über die Verschmelzung nur beschließen, wenn der Widerspruch unwiderruflich zurückgezogen oder rechtskräftig aufgehoben wurde. Falls keine Petition eingereicht wurde, wird das zuständige Gericht eine Bescheinigung ausstellen, in der es bestätigt, dass keine Petition eingereicht wurde und die für die Durchführung der Verschmelzung erforderlichen Maßnahmen durchgeführt werden können.Kontaktadresse:Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenanntenGläubigerrechte unter der Anschrift: JZ Erste Beteiligungs GmbH unter der AnschriftJZ Erste Beteiligungs GmbH c/o Vistra Germany GmbH Westendstraße 28 60325 Frankfurt am Main

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Historie 3

30.06.2017
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jock Green-Armytage
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Miguel Rueda
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Michael Schmitz
Geschäftsführer

27.03.2013
Adressänderung

Alte Anschrift:
Bavariaring 29
80336 München

Neue Anschrift:
Westendstr. 28
60325 Frankfurt

Firmenname geändert

alt:
Blitz 13-318 GmbH

neu:
JZ Erste Beteiligungs GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Frau Katja Gogalla
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Frau Randi Mette Selnes
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jock Green-Armytage
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Miguel Rueda
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Michael Schmitz
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Wright
Geschäftsführer

20.02.2013
Entscheideränderung

Eintritt
Frau Katja Gogalla
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Randi Mette Selnes
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 19.02.2013