Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Brückmann, Dieter, Diplomingenieur, Berka v.d.
Hainich
Ausgeschieden:
Geschäftsführerin:
Jacob, Claudia, Kauffrau, Wutha-Farnroda
Bestellt:
Geschäftsführer:
Wenzel, Thomas, Bad Tabarz, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
25.01.2024
Zotner |
JuB-Creative Product GmbH, Seebach, Industriestr. 12, 99846 Seebach. Die TUS Technologie Union Seebach GmbH mit dem Sitz in Seebach (Amtsgericht Jena HRB 401295) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
JuB-Creative Product GmbH, Seebach, Industriestr. 12, 99846 Seebach. Die TST Tresor- und Schlosstechnik GmbH mit dem Sitz in Seebach (Amtsgericht Jena HRB 403868) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
JuB-Creative Product GmbH, Seebach, Industriestr. 12, 99846 Seebach.Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Industriestr. 12, 99846 Seebach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Weisheit, Eberhard, Wutha-Farnroda, * ‒.‒.‒‒.
JuB Schaltungstechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Seebach (Industriestr. 12, 99846 Seebach). Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: JuB-Creative Product GmbH. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von elektronischer und feinmechanischer Erzeugnisse und Laserbearbeitung. Bestellt: Geschäftsführer: Weisheit, Eberhard, Wutha-Farnroda, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die CREATIV PRODUCT Elektro- und Feinmechanik GmbH mit dem Sitz in Seebach (Amtsgericht Jena HRB 401077) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.