KVE Kreisverkehrsgesellschaft Euskirchen mbH, Euskirchen (Jülicher Ring 32 a, 53879 Euskirchen). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Übertragungsvertrages vom 20.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und des Beschlusses des Kreistages des Kreises Euskirchen als zuständigen Gremium des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.12.2006 ihr Vermögen als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Umwandlung durch Vermögensübertragung (Vollübertragung) auf den Kreis Euskirchen in Euskirchen als übernehmendem Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Gesellschaft ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
53879 Euskirchen
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Amtsgericht: Bonn
Rechtsform: GmbH